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Gemeindliche Gremien

Legislaturperiode 2018 bis 2023

Am 26. Juni 2018 fand die konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Grönwohld statt. Die Besetzung der gemeindlichen Gremien für die Legislaturperiode 2018 bis 2023 setzt sich derzeit wie folgt zusammen:

Bürgermeister

Gemeindebauftragte für europäische Zusammenarbeit

1. Wahlprüfungsausschuss
Der Wahlprüfungsausschuss hat drei Mitglieder und überprüft die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit der Kommunalwahl. Er gibt eine Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung. Er tagt öffentlich, aber nur einmal nach einer durchgeführten Kommunalwahl in der gesamten Legislaturperiode.

2. Gemeindliche Ausschüsse lt. Hauptsatzung
a) Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung

Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung besteht aus drei Mitgliedern. Eine Aufgabe ist es, die Jahresrechnung des vergangenen Jahres und die Über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu prüfen. Er tagt einmal im Jahr unter Ausschluss der Öffentlichkeit, da der Datenschutz der Rechnungssteller gewährleistet sein muss. Er gibt eine Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung.

b) Finanzausschuss
Der Finanzausschuss besteht aus fünf Mitgliedern. Seine Aufgabe ist es, den Haushaltsplan der Gemeinde zu erstellen und die Ein- und Ausgabe sowie die Investitionen zu planen. Er befasst sich mit allen finanziellen Gemeindeangelegenheiten und tagt mehrmals im Jahr, die Sitzungen sind öffentlich. Er gibt eine Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung.

c) Allgemeiner Ausschuss
Der Allgemeine Ausschuss besteht aus acht Mitgliedern, wovon drei Mitglieder wählbare Bürger, also keine Gemeindevertreter, sind. Er befasst sich mit allen übrigen in der Gemeinde anstehenden Themen, wie z.B. Bauleitplanung, Schul- und Sozialwesen, weitere Entwicklung der Gemeinde, Flächennutzungsplanung usw. Er tagt mehrmals im Jahr, die Sitzungen sind öffentlich. Er gibt eine Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung.

3. Kindergartenbeirat
Der Kindergartenbeirat besteht aus 6 Mitgliedern; er setzt sich aus 2 Mitgliedern der Elternvertretung, 2 Vertreterinnen/Vertretern der pädagogischen Kräfte und 2 Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertretern zusammen. Der Beirat wirkt bei wesentlichen inhaltlichen organisatorischen Entscheidungen der Kindertagesstätte mit, insbesondere bei der Bewirtschaftung der zugewiesenen Haushaltsmittel, der Aufstellung von Stellenplänen, der Festsetzung der Öffnungszeiten, der Festsetzung der Elternbeiträge und der Festsetzung des Aufnahmeverfahrens. Er tagt mehrmals im Jahr unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Beirat wählt den Vorsitzenden selbst.

4. Arbeitsgruppe Jugendarbeit
Die Arbeitsgruppe Jugendarbeit besteht aus drei Mitgliedern. Sie befasst sich mit der Jugendarbeit in der Gemeinde und ist auch für die Planung und Durchführung der Veranstaltungen für Jugendliche zuständig.

5. Seniorenbeirat
Der Seniorenbeirat vertritt die besonderen Interessen und Anliegen der Grönwohlder Seniorinnen und Senioren in den verschiedenen Bereichen der Gemeindepolitik. Er kann Stellungnahmen und Lösungsvorschläge erarbeiten, sofern sie die über 60jährigen Bürgerinnen und Bürger betreffen.