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Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung legt die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest. Sie trifft alle für die Gemeinde wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung. Sie kann Entscheidungen, auch für bestimmte Aufgabenbereiche, allgemein durch die Hauptsatzung oder im Einzelfall durch Beschluss auf den Hauptausschuss, einen anderen Ausschuss oder die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister übertragen.

Die Gemeindevertretung muss über die Arbeiten der Ausschüsse und über wichtige Verwaltungsangelegenheiten informiert werden. Wichtige Anordnungen der Aufsichtsbehörden sowie alle Anordnungen, bei denen eine Aufsichtsbehörde dies ausdrücklich bestimmt, sind der Gemeindevertretung mitzuteilen.

Die Gemeindevertretung ist oberste Dienstbehörde. Sie ist Dienstvorgesetzte der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters und deren oder dessen Stellvertretenden; sie hat jedoch keine Disziplinarbefugnis. Die Gemeindevertretung kann die Zuständigkeiten übertragen.

Die wichtigen Kernaufgaben der Gemeindevertretung sind die Festsetzung der Höhe der kommunalen Steuern wie zum Beispiel der Grundsteuer sowie die Gewerbe- und die Hundesteuer. Sie stellt den Haushalt der Gemeinde auf und entscheidet über die Ausweisung von neuen Baugebieten.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grönwohld besteht aus 13 Gemeinde-vertreterinnen und -vertretern und setzt sich derzeit wie folgt zusammen: