Die Gemeinde Grönwohld ist bemüht, ihre Website/mobile Anwendung im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www[dot]groenwohld-stormarn[dot]de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website/mobile Anwendung ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die Website/mobile Anwendung der Gemeinde Grönwohld wird in einem permanenten Prozess auf Barrierefreiheit überprüft und kontinuierlich verbessert, um möglichst alle zutreffenden Bedingungen der Barrierefreiheit zu erfüllen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13. September 2023 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf von Team dBarrierefreiheit vom 04.06.2021 vorgenommenen Bewertung. Die nachfolgende Tabelle spiegelt den derzeitigen Status der Barrierefreiheit in Bezug zu der o.a. Bewertung wieder.
Letzte Aktualisierung: 04. Dezember 2024
Titel | Status | Beschreibung |
Bedienbarkeit mit Tastatur | ok | Aufklappmenü mit TAB-Taste öffnen, mit ESC schließen Es gibt keine Tastaturfallen. |
Kontraste von Texten | ok | Bei Texten mit farbigen Schriften wird der Kontrast beachtet; systembedingte Farben sind derzeit nicht änderbar. |
Programmatische Gliederung von LIsten | ok | Listen sind durch den Einsatz von HTML- Strukturelementen gegliedert. |
Gegliederte Inhalte | ok | Leere Seitentrennungselemente [p] werden nicht mehr verwendet. |
Aussagefähige Linktexte | ok | Linktexte informieren über das Format PDF. |
Erklärung zur Barrierefreiheit | ok | Erklärung ist veröffentlicht. |
Link auf Leichte Sprache | n.v. | Link wird erarbeitet. |
Link auf Gebärdensprache | n.v. | Link wird erarbeitet. |
Statusmeldungen programmatisch verfügbar | n.v. | Statusmeldungen werden z. Zt. programmiert. |
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an:
kontakt[at]groenwohld-stormarn[dot]de oder
rainer[dot]nordt[at]t-online[dot]de oder
Rainer Nordt (+49) 160 97243807
Beschwerdeverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Beschwerdestelle https://t1p.de/csre finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung
Büroanschrift:
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7121
24171 Kiel
Telefon: +49 431 988 1620
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de