
Auch im Jahr 2026 findet in Schleswig-Holstein wieder der Mikrozensus statt. Dabei handelt es sich um eine jährliche Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik.
Für den Mikrozensus wird rund ein Prozent der Bevölkerung zufällig ausgewählt und zu verschiedenen Themen wie Arbeit, Bildung, Wohnsituation und Lebensbedingungen befragt. Die Teilnahme ist gesetzlich verpflichtend.
Die ausgewählten Haushalte werden vorab schriftlich informiert. Zusätzlich können vom Statistikamt beauftragte Interviewerinnen und Interviewer die ausgewählten Gebiete begehen, um die Angaben aus den Melderegistern zu überprüfen. Diese Personen können sich mit einem entsprechenden Ausweis legitimieren.
Die Befragung wird vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein durchgeführt.
Weitere Informationen zum Ablauf der Befragung finden Sie in den Informationsunterlagen des Statistikamtes Schleswig-Holstein.
Die Durchführung des Mikrozensus ist gesetzlich geregelt. Die erhobenen Daten unterliegen dem Statistikgeheimnis.
Weitere Informationen finden Sie im folgenden Faltblatt:
Faltblatt zum Mikrozensus 2026 (PDF herunterladen)

