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Gemeindliche Gremien

Legislaturperiode 2023 bis 2028

Das Ergebnis der Kommunalwahl am 14. Mai 2023 hat für Grönwohld die Zusammensetzung der Gemeindevertretung verändert.  Auf der öffentlichen Sitzung der neuen Gemeindevertretung am 20 Juni 2023 fand die Wahl und Vereidung der/des neuen Vorsitzenden, deren Stellvertreter*innen sowie die Verpflichtung und Amtseinführung der Gemeindevertreter*innen und die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und deren Vertreter*innen statt. Dies sind die Ergebnisse:

Bürgermeister

Gemeindebauftragter für europäische Zusammenarbeit

1. Wahlprüfungsausschuss
Der Wahlprüfungsausschuss hat drei Mitglieder und überprüft die Rechtmäßigkeit und Gültigkeit der Kommunalwahl. Er gibt eine Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung. Er tagt öffentlich, aber nur einmal nach einer durchgeführten Kommunalwahl in der gesamten Legislaturperiode.

2. Gemeindliche Ausschüsse lt. Hauptsatzung
a) Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung

Der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung besteht aus drei Mitgliedern. Eine Aufgabe ist es, die Jahresrechnung des vergangenen Jahres und die Über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu prüfen. Er tagt einmal im Jahr unter Ausschluss der Öffentlichkeit, da der Datenschutz der Rechnungssteller gewährleistet sein muss. Er gibt eine Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung.

b) Finanzausschuss
Der Finanzausschuss besteht aus fünf Mitgliedern. Seine Aufgabe ist es, den Haushaltsplan der Gemeinde zu erstellen und die Ein- und Ausgabe sowie die Investitionen zu planen. Er befasst sich mit allen finanziellen Gemeindeangelegenheiten und tagt mehrmals im Jahr, die Sitzungen sind öffentlich. Er gibt eine Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung.

c) Allgemeiner Ausschuss
Der Allgemeine Ausschuss besteht aus acht Mitgliedern, wovon drei Mitglieder wählbare Bürger, also keine Gemeindevertreter, sind. Er befasst sich mit allen übrigen in der Gemeinde anstehenden Themen, wie z.B. Bauleitplanung, Schul- und Sozialwesen, weitere Entwicklung der Gemeinde, Flächennutzungsplanung usw. Er tagt mehrmals im Jahr, die Sitzungen sind öffentlich. Er gibt eine Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung.

3. Kindergartenbeirat
Der Kindergartenbeirat besteht aus 6 Mitgliedern; er setzt sich aus 2 Mitgliedern der Elternvertretung, 2 Vertreterinnen/Vertretern der pädagogischen Kräfte und 2 Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertretern zusammen. Der Beirat wirkt bei wesentlichen inhaltlichen organisatorischen Entscheidungen der Kindertagesstätte mit, insbesondere bei der Bewirtschaftung der zugewiesenen Haushaltsmittel, der Aufstellung von Stellenplänen, der Festsetzung der Öffnungszeiten, der Festsetzung der Elternbeiträge und der Festsetzung des Aufnahmeverfahrens. Er tagt mindestens einmal im Jahr unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Beirat wählt den Vorsitzenden selbst.

4. Arbeitsgruppe Jugendarbeit
Die Arbeitsgruppe Jugendarbeit besteht aus drei Mitgliedern. Sie befasst sich mit der Jugendarbeit in der Gemeinde und ist auch für die Planung und Durchführung der Veranstaltungen für Jugendliche zuständig.

5. Seniorenbeirat
Der Seniorenbeirat vertritt die besonderen Interessen und Anliegen der Grönwohlder Seniorinnen und Senioren in den verschiedenen Bereichen der Gemeindepolitik. Er kann Stellungnahmen und Lösungsvorschläge erarbeiten, sofern sie die über 60jährigen Bürgerinnen und Bürger betreffen.